Häufig gestellte Fragen


Kann ich bereits jetzt einen Baum kaufen?
Ein Grossteil der Interessenten sucht sich zu Lebezeiten den geeigneten Baum aus. Besprechen Sie diesen Schritt mit Ihren Angehörigen und Freunden. Formulieren Sie eine Willenserklärung mit dem Beisetzungswunsch und hinterlegen Sie diese handschriftlich. Wenn sie allein stehend sind hinterlegen Sie das Schreiben bei Ihrem Zivilstandsamt am Wohnort.


Wie kann ich einen Baum auswählen?
Sie können mit Hilfe unserer Unterlagen selbständig einen Baum aussuchen. Wir begleiten und beraten Sie jedoch sehr gerne auch persönlich an Ort und Stelle.


Braucht es pro Person einen Baum?
Ein Baum kann man mit einem Familiengrab vergleichen an dem bis zu 10 Personen beigesetzt werden können. Sie bestimmen auch, wer beigesetzt wird.


Kann ich mit Freunden zusammen einen Baum erwerben?
Das ist ohne weiteres möglich. Gleichgeschlechtliche Paare können sich so eine gemeinsame Ruhestätte sichern. Es gibt auch Vereine, die einen Baum erworben haben.


Wird mein Baum im Grundbuch eingetragen?
Der einzelne Baum wird nicht eingetragen, sondern die ganze Parzelle. Mit dem Grundeigentümer, das kann z.B. eine Privatperson, eine Bürgergemeinde oder eine Waldkorporation sein, wird ein Nutzungs- und Dienstbarkeitsvertrag erstellt und im Grundbuch eingetragen. Der Baum kann bis zu 99 Jahre geschützt werden, die genauen Jahre sind bei den einzelnen FriedWäldern angegeben.


Was passiert nach Ablauf der Schutzzeit?
Es ist vorgesehen, die Verträge nach einer grösseren Zeitspanne (ca. 25 Jahre) zu verlängern.


Was bedeutet das Nutzungsrecht?
Der Baum darf über die angegebene Zeit im Sinne der FriedWaldidee für Beisetzungen benutzt werden.


Was geschieht, wenn der Baum vom Blitz getroffen oder anderweitig geschädigt wird?
Mit einem FriedWaldbaum haben Sie sich für die Natur entschieden. Schäden durch Blitz oder Unwetter sind möglich. Ist am Baum Ihrer Wahl noch niemand beigesetzt, können Sie sich im Schadensfall kostenlos einen anderen Baum aussuchen. Ansonsten nehmen wir eine Ersatzpflanzung vor, da wir mit einem Schadenfonds vorgesorgt haben.


Was muss ich tun bei einem Sterbefall?
Nehmen Sie mit uns Verbindung auf, damit wir den Ablauf der Beisetzung mit Ihnen besprechen können. Vermerken sie in der Todesanzeige, dass auf Blumenschmuck verzichtet werden soll.


Wie werden die Trauerfeiern und Beisetzungen abgehalten?
Die Abdankung kann wie bisher in der Kirche stattfinden. Über die Beisetzung im Wald bestimmen Sie, wir beraten Sie dabei, zeigen Ihnen Möglichkeiten auf und können Ihnen auch freischaffende Theologinnen und Theologen sowie RitualberaterInnen vermitteln.


Kann die Asche eines Haustieres am eigenen Baum eingebracht werden?
Ja, das ist möglich.


Kann ich mit Fremden einen Baum teilen?
Das ist in einigen Friedwäldern möglich. Ein Platz an einem Anteilbaum ist ab CHF 950.- erhältlich.